§ 0 Pauschalierung einer Aufwandsentschädigu
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. Juni 1989 über die Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
StF: BGBl. Nr. 403/1989
BGBl. II Nr. 464/2001
BGBl. II Nr. 388/2002
Nach § 20 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972 , wird mit Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst verordnet:
Amendment history
- In Kraft seit 2002-07-01
Refers to
- Pauschalierung einer Aufwandsentschädigu Art. 15
- Pauschalierung einer Aufwandsentschädigu Art. 20