Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Soziale Sicherheit – Durchführung (USA) · Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)

§ 5 Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)

Artikel 5

In forceOfficial text

Entsprechend den nach Artikel 2 zu vereinbarenden Maßnahmen hat der zuständige Träger eines Vertragsstaates auf Ersuchen des zuständigen Trägers des anderen Vertragsstaates zur Anwendung des Abkommens die verfügbaren Auskünfte betreffend den Antrag einer Person zu übermitteln.