Geschäftsführung der Gleichbehandlungsko · Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz § 3 Geschäftsführung der GleichbehandlungskoÖffentlichkeit In forceOfficial text Die Sitzungen der Gleichbehandlungskommission sind nicht öffentlich. ← Previous · § 2 Contents § 4 · Next →