AMPFG · Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
§ 6c AMPFGÜberweisungsbetrag an den Tourismusbeschäftigtenfonds
Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds gemäß § 1 des Tourismusbeschäftigtenfondsgesetzes (TBFG) ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben (§ 3 TBFG) zu überweisen.