Führung von Verwendungsbezeichnungen im · Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst
§ 35 Führung von Verwendungsbezeichnungen im Inkrafttreten
4. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr. 226/1990 , außer Kraft.