Geschäftsordnung der Interministeriellen · Geschäftsordnung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz § 4 Geschäftsordnung der InterministeriellenÖffentlichkeit In forceOfficial text Die Sitzungen der IMAG sind nicht öffentlich. ← Previous · § 3 Contents § 5 · Next →