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Konkordat (Heiliger Stuhl) · Konkordat (Heiliger Stuhl)

§ 23 Konkordat (Heiliger Stuhl)

In forceOfficial text

Artikel XXIII. Dieses Konkordates, dessen deutscher und italienischer Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden. Es tritt mit dem Tage ihres Austausches in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Konkordat unterzeichnet.

Geschehen in doppelter Urschrift.

In der Vatikanstadt, am 5. Juni 1933.