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Übereinkommen zwischen Österreich und It · Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

§ 2 Übereinkommen zwischen Österreich und It

Artikel 2.

In forceOfficial text

Die österreichische Bundesregierung wird das seinerzeit aus der Erweiterung des österreichischen Historischen Institutes in Rom hervorgegangene österreichische Kulturinstitut in Rom wieder ins Leben rufen, das in Italien eine Tätigkeit zu entfalten haben wird, die jener des im vorigen Artikel genannten italienischen Kulturinstitutes in Wien entspricht und das so seinerseits die österreichisch-italienischen Beziehungen auf dem Gebiete der Wissenschaft, der Literatur und der Künste fördern wird.

Von der italienischen Regierung wird die im Übereinkommen vom 2. Februar 1935 für die Stätte des österreichischen Kulturinstitutes in Rom festgelegte Schenkung bestätigt.