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Satzungen des Internationalen Studienzen · Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut

§ 8 Satzungen des Internationalen Studienzen

Der Rat

In forceOfficial text

Zum Inkraftreten vgl. Art. 15

Die Funktionen des Rates sind:

a) Durchführung der Beschlüsse und Weisungen der Generalversammlung;

b) Ausübung jener anderen Funktionen, die ihm von der Versammlung übertragen werden;

c) Aufstellung eines Budgetentwurfes auf Vorschlag des Direktors und Vorlage desselben an die Versammlung;

d) Überprüfung und Genehmigung des vom Direktor vorgelegten Arbeitsplanes.