§ 4 Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und
Artikel IV Artikel römisch vier
Der Diözese Innsbruck-Feldkirch wird ein Kathedralkapitel, bestehend aus einem Propst und der für die ordnungsgemäße Ausübung der Funktionen erforderlichen Zahl von Dignitären und Kanonikern, beigegeben werden.