Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
§ 5 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel V Artikel römisch fünf
Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch von pädagogischen Erfahrungen, insbesondere durch wechselseitige Besuche von Experten, ermutigen.