Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Förderung der Erwachsenenbildung und des · Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln

§ 4 Förderung der Erwachsenenbildung und desFörderungsempfänger

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins

In forceOfficial text

Als Empfänger von Förderungen kommen juristische Personen in Betracht,

a) die ihren Sitz im Inland haben,

b) deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und

c) die eine kontinuierliche und pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit auf den Gebieten der Erwachsenenbildung oder des Volksbüchereiwesens leisten.