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Leistungsbeurteilungsverordnung · Leistungsbeurteilungsverordnung

§ 1 LeistungsbeurteilungsverordnungAllgemeine Bestimmungen

1. ABSCHNITT LEISTUNGSFESTSTELLUNG UND LEISTUNGSBEURTEILUNG

In forceOfficial text

(1) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Leistungsfeststellungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser Verordnung.

(2) Feststellungen der Leistungen der Schüler, die dem Lehrer nur zur Information darüber dienen, auf welchen Teilgebieten die Schüler die Lehrziele erreicht haben und auf welchen Teilgebieten noch ein ergänzender Unterricht notwendig ist, sind nicht Gegenstand dieser Verordnung (Informationsfeststellungen).