Kultureller Austausch (Mexiko) · Kultureller Austausch (Mexiko)
§ 3 Kultureller Austausch (Mexiko)
Artikel 3
Die Vertragsparteien erleichtern die Ausbildung von Spezialisten auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und Information durch:
a) Kontakte zwischen Forschern, Lehrkräften und anderen Vertretern der Kultur und Kunst.
b) Austausch von Studenten, insbesondere von postgraduates, durch Stipendiengewährung.