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Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwisch · Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

§ 2 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwisch

Artikel 2

In forceOfficial text

Die Vertragsstaaten werden

a) den Austausch von Fachleuten und Experten auf wissenschaftlichem Gebiet zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung anregen;

b) gemeinsame Forschungen und Studien ermutigen;

c) den Austausch wissenschaftlicher Publikationen und Bücher erleichtern;

d) sonstige Tätigkeiten, die zur Erreichung der in diesem Zusatzprotokoll angeführten Ziele führen, fördern.