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Notenwechsel über die gegenseitige Anerk · Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen Österreich und Italien

§ 0 Notenwechsel über die gegenseitige Anerk

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Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik

StF: BGBl. Nr. 306/1979 (NR: GP XIV RV 1011 AB 1194 S. 120. BR: AB 1984 S. 384. )

Die Ermächtigung zur Abgabe der im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 14. August 1979 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.