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Rahmenabkommen über wissenschaftlich-tec · Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)

§ 0 Rahmenabkommen über wissenschaftlich-tec

In forceOfficial text

RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 240/1984 (NR: GP XVI RV 167 AB 225 S. 35. BR: AB 2810 S. 443. )

Die Republik Österreich und der Spanische Staat,

eingedenk der zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen,

im Bestreben, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zum Vorteil beider Staaten zu fördern, in der Absicht, die Aktivitäten auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik weiter zu entwickeln und im Bewußtsein der Vorteile der Pflege einer engen wissenschaftlichtechnischen Zusammenarbeit für beide Staaten,

sind wie folgt übereingekommen:

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 6 am 1. August 1984 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.