§ 2 Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Sat
Artikel 2
Die Organisation nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
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Sie veranlaßt und leitet die in Anlage A der Erklärung beschriebenen Industriearbeiten;
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sie erstattet dem JCB über den Stand des Vorbereitungsprogramms Bericht;
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sie nimmt Verbindung zu den potentiellen Nutzern des DRS-Systems auf, um sicherzustellen, daß deren Anforderungen beim Entwurf und Betrieb des Systems angemessen Rechnung getragen wird;
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sie arbeitet einen Programmvorschlag für die Durchführung der Entwicklungs- und Einsatzphase des DRS-Programms aus.