Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Sat · Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem
§ 4 Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Sat
Artikel 4
Die Österreichische Bundesregierung ist gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Assoziierungsabkommens in den Sitzungen der Teilnehmerstaaten des Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem im Rahmen des Gemeinsamen Programmrats für Nachrichtensatellitenprogramme durch zwei Delegierte vertreten, die Berater hinzuziehen können.