§ 14 Wahl der Vertreter der Lehrer in den SchErgänzende Bestimmungen
3. Abschnitt
Eine gemäß § 54 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 , aus dem Grunde der fachlichen Zusammengehörigkeit der berufsbildenden höheren Schule eingegliederte berufsbildende mittlere Schule bildet mit dieser eine einzige Schule im Sinne dieser Verordnung.
Refers to
- Wahl der Vertreter der Lehrer in den Sch Art. 54