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Internationales Entwicklungsrechtsinstit · Internationales Entwicklungsrechtsinstitut

§ 12 Internationales Entwicklungsrechtsinstit

KÜNDIGUNG

In forceOfficial text

Jede Vertragschließende Partei, die dieses Übereinkommen unterzeichnet hat, kann, nach schriftlicher Notifikation ihre Mitgliedschaft an diesem Übereinkommen beenden und aus der Versammlung austreten. Diese Kündigung wird drei Monate nach dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Depositär die Notifikation erhalten hat.