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Internationales Entwicklungsrechtsinstit · Internationales Entwicklungsrechtsinstitut

§ 8 Internationales Entwicklungsrechtsinstit

RECHTE, PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN

In forceOfficial text

Das Institut und sein Personal genießen in dem Land seines Amtssitzes die Rechte, Privilegien und Immunitäten, wie sie im Amtssitzübereinkommen festgelegt sind. Andere Länder können zur Unterstützung der Tätigkeiten des Instituts in diesen Ländern ähnliche Rechte, Privilegien und Immunitäten gewähren.