Beiträge für Schülerheime und ganztägige · Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen
§ 8 Beiträge für Schülerheime und ganztägigeHöhe des Verpflegungsbeitrages
3. ABSCHNITT Verpflegungsbeitrag
gestaffeltes Inkrafttretensdatum (vgl. § 9)
Der Verpflegungsbeitrag gemäß § 2 Z 3 hat die Kosten der Verpflegung einschließlich der Verabreichung zu umfassen. Der Verpflegungsbeitrag ist vom Leiter des Schülerheimes oder vom Leiter der Schule festzusetzen, wobei dieser Beitrag höchstens kostendeckend sein darf.
Amendment history
- In Kraft seit 2020-05-28