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Abkommen über wissenschaftlich-technisch · Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Israel)

§ 6 Abkommen über wissenschaftlich-technischInkrafttreten

Artikel 6

In forceOfficial text

Dieses Abkommen tritt mit dem Datum der zweiten der Diplomatischen Noten in Kraft, durch welche die Vertragschließenden Parteien einander mitteilen, daß die erforderlichen innerstaatlichen gesetzlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind.