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Abkommen zwischen Österreich und Polen ü · Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

§ 8 Abkommen zwischen Österreich und Polen ü

Artikel 8

In forceOfficial text

Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen unter Einhaltung einer einjährigen Frist schriftlich kündigen.

Geschehen zu Wien, am 23. Jänner 1995, in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.