Österreich Institut-Gesetz · Österreich Institut-Gesetz
§ 8 Österreich Institut-Gesetz
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Österreich Institut-Gesetz · Österreich Institut-Gesetz
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.