§ 0 Abkommen über die wirtschaftliche, techn
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit *)
StF: BGBl. Nr. 475/1996
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
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vom Wunsche geleitet, die langjährigen und traditionellen Außenwirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
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in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit günstige Voraussetzungen und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
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im Hinblick auf die Bestrebungen beider Staaten an einer umfassenden europäischen Integration teilzunehmen,
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ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
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im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:
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*) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 409/1996 .
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 wurden am 14. Februar bzw. 5. Juni 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 1 mit 1. August 1996 in Kraft.