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Abkommen über die wirtschaftliche, techn · Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)

§ 0 Abkommen über die wirtschaftliche, techn

In forceOfficial text

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit *)

StF: BGBl. Nr. 475/1996

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

–

vom Wunsche geleitet, die langjährigen und traditionellen Außenwirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,

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in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit günstige Voraussetzungen und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,

–

im Hinblick auf die Bestrebungen beider Staaten an einer umfassenden europäischen Integration teilzunehmen,

–

ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,

–

im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:

_____________________

*) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. Nr. 409/1996 .

Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 wurden am 14. Februar bzw. 5. Juni 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 1 mit 1. August 1996 in Kraft.