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Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien) · Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)

§ 0 Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)

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ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN BUNDESREPUBLIK ÄTHIOPIEN ÜBER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 595/1996

Die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien und die Österreichische Bundesregierung,

in Anbetracht des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Entwicklung ergeben würde,

in dem Bestreben, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

sind wie folgt übereingekommen:

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. August 1996 in Kraft getreten.