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BThOG · Bundestheaterorganisationsgesetz

§ 19 BThOGForderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten

4. Abschnitt Überleitung der Bediensteten

In forceOfficial text

Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten, die gemäß § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 Arbeitnehmer der Gesellschaft werden, gehen mit dem Entstehen dieser Arbeitnehmerschaft auf die Gesellschaft über und sind von dieser dem Bund zu refundieren.