BThOG · Bundestheaterorganisationsgesetz
§ 19 BThOGForderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten
4. Abschnitt Überleitung der Bediensteten
Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten, die gemäß § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 Arbeitnehmer der Gesellschaft werden, gehen mit dem Entstehen dieser Arbeitnehmerschaft auf die Gesellschaft über und sind von dieser dem Bund zu refundieren.