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BThOG · Bundestheaterorganisationsgesetz

§ 26 BThOGErbringung von Leistungen durch die Bundesrechenzentrum GmbH

7. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen

In forceOfficial text

Die durch Bundesgesetz, BGBl. Nr. 757/1996 , eingerichtete Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat die zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 5 Abs. 1 für den Bundestheaterverband und für die im § 3 Abs. 1 angeführten Bühnen wahrgenommenen Aufgaben für die Gesellschaften auf deren Verlangen gegen Entgelt weiterhin zu übernehmen. Diese Verpflichtung endet mit Ablauf des 31. August 2004.