Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Regelung des Walfischfanges · Regelung des Walfischfanges

§ 11 Regelung des Walfischfanges

In forceOfficial text

Die Hohen Vertragschließenden Teile werden von allen ihrer Staatshoheit unterstehenden Betriebsstätten, gleichviel ob schwimmend oder auf festem Land errichtet, Angaben über die Zahl der in den einzelnen Betriebsstätten verarbeiteten Walfische jeder Gattung und die aus ihnen gewonnenen Mengen von Tran jeder Gattung, von Mehl, Dünger und anderen Nebenerzeugnissen abverlangen.