Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Salzburger Almkanal · Salzburger Almkanal

§ 27 Salzburger AlmkanalGebührenbefreiung.

In forceOfficial text

(1) Die Widmung des im § 24 vorgesehenen einmaligen außerordentlichen Bundesbeitrages erfolgt vollkommen steuer- und gebührenfrei.

(2) Für den nach § 26 eintretenden Eigentumsübergang sind gleichfalls weder Steuern noch Gebühren irgendwelcher Art zu entrichten.