Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schutz des Wasservorkommens im Schneeber · Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und Schneealpengebiet

§ 6 Schutz des Wasservorkommens im Schneeber

In forceOfficial text

Das Ausfließen von chemisch oder biologisch nicht oder schwer abbaubaren Stoffen, wie insbesondere von Mineralölen, Pflanzenschutzmitteln u. dgl., ist unverzüglich vom Verursacher sowie vom Eigentümer, Besitzer oder Nutznießer des betroffenen Grundstückes der Wasserrechtsbehörde (Gewässeraufsicht) anzuzeigen.