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Veterinärabkommen (Ungarn) · Veterinärabkommen (Ungarn)

§ 0 Veterinärabkommen (Ungarn)

In forceOfficial text

Veterinärabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik

StF: BGBl. Nr. 17/1965

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 1 am 10. Jänner 1965 in Kraft.