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Veterinärabkommen (Ungarn) · Veterinärabkommen (Ungarn)

§ 28 Veterinärabkommen (Ungarn)Artikel 28

In forceOfficial text

(1) Das Abkommen tritt 60 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.

(2) Nach Ablauf von drei Jahren kann das Abkommen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

(3) Das Abkommen ist in je zwei Originalausfertigungen in deutscher und ungarischer Sprache abgefaßt, wobei beide Texte authentisch sind.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen in Budapest, am 11. November 1964.