Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Wasserentnahmen aus dem Bodensee · Wasserentnahmen aus dem Bodensee

§ 0 Wasserentnahmen aus dem Bodensee

In forceOfficial text

ÜBEREINKOMMEN über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee

StF: BGBl. Nr. 396/1967 (NR: GP XI RV 254 AB 391 S. 46. BR: S. 251. )

*Deutschland/BRD 396/1967 *Schweiz 396/1967

Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben im Bestreben, bei Wasserentnahmen aus dem Bodensee den berechtigten Interessen der Anliegerstaaten angemessen Rechnung zu tragen, beschlossen, ein Übereinkommen abzuschließen, und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:

Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 13 Absatz 1 am 25. November 1967 in Kraft getreten.

Nachdem das Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 19. April 1967