§ 45 Europäisches Übereinkommen über den SchuARTIKEL 45
KAPITEL V KAPITEL römisch fünf Andere Säugetiere und Vögel
Die unter dieses Kapitel fallenden Tiere sind nach den Weisungen zu betreuen, auf die in Artikel 43 hingewiesen wird.
KAPITEL V KAPITEL römisch fünf Andere Säugetiere und Vögel
Die unter dieses Kapitel fallenden Tiere sind nach den Weisungen zu betreuen, auf die in Artikel 43 hingewiesen wird.