Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Tiefgefrorene Lebensmittel · Tiefgefrorene Lebensmittel

§ 2 Tiefgefrorene LebensmittelAusgangsstoffe – Zubereitung

In forceOfficial text

(1) Die zur Herstellung tiefgefrorener Lebensmittel verwendeten Ausgangsstoffe müssen von einwandfreier und handelsüblicher Qualität sein und den nötigen Frischegrad besitzen.

(2) Die Zubereitung der tiefzugefrierenden Erzeugnisse und das Tiefgefrieren müssen unverzüglich mit Hilfe geeigneter Geräte ausgeführt werden, damit die chemischen, biochemischen und mikrobiologischen Veränderungen auf das Mindestmaß reduziert werden.