Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HebG · Hebammengesetz

§ 44 HebGSatzung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung

6. Abschnitt

In forceOfficial text

(1) Nähere Bestimmungen über die Einrichtung und den Wirkungsbereich des Österreichischen Hebammengremiums und ihrer Organe sind im Rahmen der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes durch Satzung festzulegen.

(2) Die Geschäftsführung des Österreichischen Hebammengremiums ist durch eine Geschäftsordnung festzulegen.

(3) Die Aufbringung der Mittel ist durch eine Beitragsordnung festzulegen.