Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzti · Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
§ 1 Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzti
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen (Ärzte, Lehrgangsteilnehmer usw.) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.