AEV Gerberei · Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien
§ 6 AEV Gerberei
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
1. IE-Richtlinie,
2. Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf das Gerben von Häuten und Fellen.
Amendment history
- In Kraft seit 2014-12-04