Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EisBG · Eisenbahnbuchgesetz

§ 43 EisBG§. 43. Paragraph 43,

E. Rechtsmittel.

In forceOfficial text

(1) Die gerichtlichen Verfügungen in dem Verfahren zum Zwecke der Anlegung der Eisenbahnbücher können mittelst des Rechtsmittels des Recurses angefochten werden.

(2) Die Recursfrist beträgt 14 Tage.

(3) Im Uebrigen sind die Bestimmungen über Recurse im Verfahren außer Streitsachen in sinngemäße Anwendung zu bringen.