Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausla · Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausland
§ 2 Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausla§ 2 Paragraph 2
Die Verlegung des Heimatorts eines Schiffes der im § 1 bezeichneten Art in das Ausland ist verboten.
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Die Verlegung des Heimatorts eines Schiffes der im § 1 bezeichneten Art in das Ausland ist verboten.