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Beschußgesetz · Beschußgesetz

§ 20 Beschußgesetz

III. Abschnitt. römisch drei. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.

In forceOfficial text

Als nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes erprobt gelten Handfeuerwaffen, die vor Inkrafttreten desselben von einem österreichischen Beschußamt mit gültigen Beschußzeichen versehen worden sind.