Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahr · Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (BR Jugoslawien)

§ 2 Schiffahrt – Regelung der DonauschiffahrArtikel 2

In forceOfficial text

Auf dem österreichischen und jugoslawischen Teil des Donaustromes wird den Handelsschiffen beider vertragschließender Teile die gleiche Behandlung sowohl hinsichtlich des Schiffsverkehrs, des Aufenthaltes in den Häfen, der Abwicklung der Handels- und Schiffahrtsmanipulationen und der Versorgung mit Brennstoff und Lebensmitteln als auch der Benützung der öffentlichen Hafenanlagen und der Einhebung von öffentlichen Abgaben zugestanden.