§ 67a EisbGEntgeltbestandteile für Kapazitätsengpässe
1. Unterabschnitt Entgeltgrundsätze für das Wegeentgelt
Wegeentgelte können einen Entgeltbestandteil enthalten, der zeitliche und örtliche Kapazitätsengpässe auf einer Strecke, einem Streckenteil oder sonstigen Abschnitt der Eisenbahninfrastruktur für die Dauer der Überlastung widerspiegelt.