Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EisbG · Eisenbahngesetz 1957

§ 79b EisbGBerufsverbot

6c. Teil Schienen-Control GmbH

In forceOfficial text

Für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit dürfen ehemalige Geschäftsführer der Schienen-Control GmbH bei Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Zuweisungsstellen, entgelterhebenden Stellen und Betreibern von Serviceeinrichtungen weder eine berufliche Position bekleiden, noch berufliche Aufgaben wahrnehmen.