§ 89 EisbGTechnische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
1. Abschnitt Allgemeines
Unter technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) versteht man Spezifikationen, die für jedes Teilsystem oder Teile davon im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gelten und die die Interoperabilität des Eisenbahnsystems gewährleisten.
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- In Kraft seit 2020-12-23