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Schiffahrt auf der Donau · Schiffahrt auf der Donau

§ 32 Schiffahrt auf der DonauArtikel 32.

Abschnitt II. Abschnitt römisch zwei. Lotsendienst.

In forceOfficial text

Den Lotsendienst auf der unteren Donau und im Stromabschnitt des Eisernen Tores versehen Lotsen, die dem zuständigen Lotsenkorps angehören oder Lotsen, die nach Ablegung einer Prüfung bei den Dienststellen der zuständigen Verwaltung von dieser zur Ausübung des Lotsendienstes zugelassen werden.