Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Personen- und Güterverkehr auf der Straß · Personen- und Güterverkehr auf der Straße

§ 14 Personen- und Güterverkehr auf der Straß

Artikel 14

In forceOfficial text

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das am 18. Jänner 1955 von den beiden Regierungen geschlossene Abkommen über die Einrichtung und den Betrieb zwischenstaatlicher Fremdenverkehrslinien mit Kraftfahrzeugen außer Kraft.

2. Die auf Grund des in Abs. 1 dieses Artikels außer Kraft gesetzten Abkommens rechtskräftig erteilten Konzessionen und Genehmigungen bleiben nach Maßgabe ihrer zeitlichen Begrenzung weiterhin in Geltung.